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VORAUSSETZUNGEN A1 (125 CCM)

Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis. Wer Leichtkrafträder bedienen möchte wie beispielsweise ein Motorrad, muss den A1-Führerschein in einer Fahrschule absolvieren.

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Die Ausbildung sieht wie folgt aus: Sie Müssen 16 Theoriethemen hören (12x Grundstoff und 4 klassenspezifische Themen für Motorrad). 

 

Praktische Fahrstunden werden solange gemacht, bis Ihr das Fahrzeug sicher bewegen könnt und alle Grundfahrübungen ohne Probleme meistert.

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Dann kommen die Sonderfahrten. Diese gliedern sich in fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Wenn Ihr diese absolviert habt, könnt Ihr zur praktischen Prüfung. 

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Info: Info
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VORAUSSETZUNGEN A2 (48 PS/34 KW)

Der Motorradführerschein A2 ist unter Umständen eine günstige Methode, um zukünftig unbegrenzte Motorräder fahren zu können. 

Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre. Wer einen A1-Führerschein mit 16 Jahren erlangt hat, benötigt lediglich eine praktische Prüfung nach mindestens zwei Jahren, um auf A2 zu erweitern.

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Die Ausbildung sieht wie folgt aus: Ihr müsst 16 Theoriethemen hören (zwölf Grundstoffthemen und vier klassenspezifische Themen für Motorrad). 

 

Praktische Fahrstunden werden solange gemacht, bis Ihr das Fahrzeug sicher bewegen könnt und alle Grundfahrübungen ohne Probleme meistert.

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Anschließend kommen die Sonderfahrten. Diese gliedern sich in fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahren. Erst nach Absolvieren der Sonderfahrten, könnt Ihr zur praktischen Prüfung. 

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Info: Info
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VORAUSSETZUNGEN A OFFEN (50 KW/68 PS)

Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. 

Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen. 

 

Die Ausbildung sieht wie folgt aus: Ihr müsst 16 Theoriethemen hören, welche sich in zwölf Grundstoffthemen und vier klassenspezifische Themen für Motorrad gliedern.

 

Praktische Fahrstunden werden solange gemacht, bis Ihr das Fahrzeug sicher bewegen könnt und alle Grundfahrübungen ohne Probleme meistert.

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Anschließend folgen die Sonderfahrten, welche sich in fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten gliedern. Nach Absolvieren dieser Fahrstunden, könnt Ihr zur praktischen Prüfung.

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Info: Info
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BF17 (PKW) BEGLEITETE FAHREN AB 17

Das begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt diese als Fahrerlaubnis im begleiteten Fahren.

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Die Begleitpersonen müssen

  • mindestens 30 Jahre alt sein,

  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und

  • dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

  • Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.

 

Zur Ausbildung gehört der theoretischer Unterricht. Jeder muss zwölf Grundthemen und 2 klassenspezifische Themen für die Ausbildungsklasse B hören.

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Praktische Fahrstunden werden solange gemacht, bis Ihr das Fahrzeug sicher bewegen könnt und alle Grundfahrübungen ohne Probleme meistert.

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Nach den Übungsfahrten, werden die Sonderfahrten gemacht. Die Sonderfahrten gliedern sich in fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Wenn die Fahrten absolviert wurden, kann die oder der Jugendliche zur praktischen Prüfung. 

Info: Info
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B FÃœHRERSCHEIN (PKW)

Zur Ausbildung gehört der theoretische Unterricht. Dieser gliedert sich in zwölf Grundthemen und zwei klassenspezifische Themen für die Ausbildungsklasse B, welche gehört werden müssen. 

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Praktische Fahrstunden werden solange gemacht, bis Ihr das Fahrzeug sicher bewegen könnt und alle Grundfahrübungen ohne Probleme meistert.

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Anschießend werden die Sonderfahrten gemacht. Diese gliedern sich in fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahren. Nach Absolvieren dieser Fahrstunden, könnt Ihr zur praktischen Prüfung.

Info: Info
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B96 KLEINER ANHÄNGER BIS 750 KG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

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Das Mindestalter für diese Führerscheinerweiterung beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Die Erweiterung kann aber auch bereits mit 17 Jahren im begleitetem Fahren erworben werden. 

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Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich.

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Die Ausbildung besteht aus vier Theoriethemen und Fahrübungen. Ihr fahrt die Übungsstunden solange, bis Ihr alle Grundfahraufgaben absolviert habt.

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Bei dieser Führerscheinerweiterung ist eine praktische Prüfung nicht notwendig. Der Erwerb der Erweiterung wird durch die Fahrschule geprüft und bescheinigt. Anschließend muss die Schlüsselzahl 96 im Führerschein eingetragen werden lassen.

Info: Info
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BE ( PKW + ANHÄNGER  BIS  ZG. 7T)

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

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Das Mindestalter für diese Führerscheinerweiterung beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Die Erweiterung kann aber auch bereits mit 17 Jahren im begleitetem Fahren erworben werden. 

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Voraussetzung, um BE zu erwerben, ist der Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B. Es gibt aber auch die Möglichkeit den Führerschein der Klasse B und die Erweiterung BE zu erwerben. 

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Nach den Übungsfahrten, werden die Sonderfahrten gemacht. Diese gliedern sich in drei Überland-, eine Autobahn- und eine Nachtfahrt.

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Bei der Führerscheinerweiterung BE müsst Ihr nur eine praktische Prüfung absolvieren.

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B196 (ERWEITERUNG DER KLASSE B)

Was sind die Voraussetzungen für die B196-Bescheinigung?
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. 
Muss ich für die B196-Erweiterung eine Fahrschule besuchen?
Ja. Sie müssen eine Fahrschule für die B196-Erweiterung besuchen und dort mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolvieren. Eine erneute Fahrprüfung ist aber nicht notwendig.
Mit welchen kosten muss ich rechnen? 
Zunächst müssen Sie die Kosten für die Fahrstunden berücksichtigen, die Sie für die Erweiterung auf B196 benötigen. Den Preis für diese kann jede Fahrschule selbst festlegen. Um die Schlüsselzahl B196 eintragen zu lassen, fällt außerdem eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde an (meist zwischen 23 und 29 Euro). Da Sie bei der Eintragung ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen müssen, fallen üblicherweise auch hierfür Kosten an.
Wird der B196-Führerschein im Ausland anerkannt?
Nein, die 196 stellt eine nationale Schlüsselzahl dar, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Möchten Sie im Ausland ein entsprechendes Fahrzeug führen, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. Je nach Land können hier aber auch andere Bedingungen gelten.

Info: Info
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C / CE (LKW / LKW MIT ANHÄNGER)

​Mindestalter:

21 Jahre

Befristung:

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin" 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

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